Vorgehensweise

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick bezüglich des Ablaufs bei Erstellung einer Vorprüfung oder einem Gutachten.

Vorprüfung

Bei einer Vorprüfung wird ermittelt, ob Schäden durch Fehler der Bank vorliegen und in welcher Höhe sich diese in etwa bewegen.

 

 

Dies gliedert sich in folgende Schritte:

 

Schritt 1: Kontaktaufnahme und Schilderung der Problematik

Schritt 2: Übermittlung der benötigten Unterlagen (auch in elektronischer Form möglich)

Schritt 3: Kontrolle der Verträge und Berechnungen

Schritt 4: Übermittlung des Vorprüfungsergebnisses

Schritt 5: Erörterung ob eine Gutachtenerstellung sinnvoll ist

 

 

Fördert die Vorprüfung größere Differenzen zu Tage, ist die Erstellung eines Gutachtens der nächste logische Schritt.

 

 

 

Gutachten

Für das Gutachten wird die Berechnungsweise der Bank, anhand aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung, einer exakten, finanzmathematischen Prüfung, basierend auf den Originalunterlagen unterzogen. Die daraus resultierenden Schäden und die anfallende, für den entstandenen Ausfall zu fordernde Folgeverzinsung, werden anschließend in einem objektiven, gerichtsverwertbaren Gutachten dargestellt.

 

 

Schritt 6:   Übersendung der Unterlagen auf dem Postweg im Original

Schritt 7:   Erstellung neuer Berechnungen für das Gutachten auf Grundlage der Originalunterlagen

Schritt 8:   Darstellung der Ergebnisse und Berechnungsweisen in einem gerichtsverwertbaren Gutachten.

Schritt 9:   Übersendung des Gutachtens

Schritt 10: Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut, um eine für beide Seiten vorteilhafte außergerichtliche Einigung zu erzielen. Alternativ unterstützen wir Sie oder Ihre Anwälte gerne bei der Durchsetzung bestehender Interessen auf dem Rechtsweg sowie bei der Anfertigung diverser Schriftsätze.

 

 

Aufgrund der damit verbundenen Beweisführung, ist das Gutachten bei Vergleichsverhandlungen oder einem Prozess essentiell und wirkt sich entscheidend auf das Ergebnis aus.

 

Die Kosten eines Gutachtens sind zudem erstattungsfähig, sollte die Beauftragung aus Sicht der Partei notwendig sein, um eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu schaffen.

 

Unsere Leistungen beinhalten ausschließlich finanzmathematische  sowie gutachterliche Tätigkeiten und keine Rechtsberatung.

 

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