Zinsanpassung

Wird ein Vertragszins vereinbart, der um X Prozentpunkte über bzw. um X Prozentpunkte unter dem im Kreditvertrag vereinbarten Referenzzinssatz liegt, wird stillschweigend ein für die gesamte Vertragslaufzeit (nicht nur für den Zinsbindungszeitraum) gleichbleibender Aufschlag, die Marge, in Form dieser X Prozentpunkte vereinbart.

Gründe für falsche Zinsanpassung

Nun kann es vorkommen, dass ein anderer Zinssatz von der Bank abgerechnet wird. Ein Zinssatz, welcher nicht durch das bereits erläuterte vertraglich geregelte Zinsanpassungsverfahren ermittelt wurde.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass Beträge eingefordert werden, die nicht dem vereinbarten Zins entsprechen. Die Kontrolle hierbei ist schwierig, da das Kreditinstitut unter Umständen einen höheren Zinssatz abrechnet, als auf dem Kontoauszug aufgeführt ist.

 

Im Gegensatz zu dieser weniger häufigen Variante wird oft die für die komplette Darlehenslaufzeit vereinbarte Marge nicht eingehalten und insbesondere bei Folgezinsfestschreibungen, zu Lasten des Kreditnehmers unbemerkt erhöht.

 

Der Hauptgrund für solche Zinsdifferenzen jedoch ist, dass manche Banken den variablen Zinssatz nur unzureichend dem vereinbarten Referenzzins anpassen. Dabei kann es vorkommen, dass Senkungen des Referenzzinses dem Kunden nicht in voller Höhe oder gar nicht weitergegeben werden. Erhöhungen des Zinssatzes bei sinkendem Referenzzins sind auch nicht ausgeschlossen. Dies ist in manchen Fällen doch sehr verwunderlich, da fast ausschließlich computerisiert angepasst wird.

 

Üblicherweise wird bei der Anlage eines Kreditkontos mit veränderlichem Zinssatz dieses einer Kontengruppe zugeordnet. So könnte beispielsweise bei einem Kreditinstitut die Kontengruppe 1 sämtliche Dispokredite beinhalten und die Kontengruppe 2, die Darlehen mit grundpfandrechtlicher Absicherung und ohne Zinsbindung.

 

Ändert sich nun der Referenzzinssatz, entscheidet beispielsweise der Vorstand wie die Zinsen der jeweiligen Kontengruppe angepasst werden. Letztlich werden hierdurch mit einem „Knopfdruck“ tausende von Verträgen angepasst. Warum nun einzelne Kunden vergleichsweise schlechter gestellt werden, muss nun jeweils individuell geklärt werden.

Weitere Beispiele für falsch berechnete Zinsen

Zinsen können jedoch nicht nur durch falsche Zinsanpassung überhöht berechnet werden, es kann auch vorkommen, dass der Zins auf einen falschen Darlehenssaldo berechnet wird. In diesem Fall werden die Zinsen nicht auf die beispielsweise geliehenen 100.000,00 € berechnet, sondern auf willkürliche 130.000,00 €.

 

Eine andere Variante ist die Unterschlagung von Sondertilgungen bei der Zinsberechnung. Hier wird eine geleistete Sondertilgung bei der Berechnung des zu zahlenden Zinsbetrages nicht berücksichtigt. Der Zinssatz ist zwar in diesem Beispiel korrekt, jedoch wird er ebenfalls von einem falschen Betrag berechnet.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich...