Gutachtenerstellung

Hat die Vorprüfung eine erhebliche Falschabrechnung seitens des Kreditinstitutes ergeben, besteht die Möglichkeit ein erfolgsbasiertes Gutachten in Auftrag zu geben.

 

Sämtliche Abrechnungen sowie alle sich darauf auswirkende Vereinbarungen, werden anhand aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung einer centgenauen finanzmathematischen Prüfung unterzogen. Beispielsweise werden hier die Zinsanpassungen überprüft oder ungültige Vertragsbestandteile in die Berechnungen mit einbezogen.

 

Die ermittelten Differenzen und deren Auswirkungen werden einzeln in einem gerichtsverwertbaren Gutachten dargestellt. Zudem erfolgt die Berechnung der Folgeverzinsung des durch das Kreditinstitut verursachten Ausfalles, ab Entstehungsdatum der einzelnen Differenzen.

 

Aufgrund der damit verbundenen Beweisführung ist das Gutachten essentieller Bestandteil bei Vergleichsverhandlungen oder einem Prozess und wirkt sich entscheidend auf das Ergebnis aus.

Darlehensverträge

Zinsvereinbarungen

Zinssatzänderungen

Darlehensauszüge sowie zugehörige Zinsabschlüsse

Unterlagen der entsprechenden Kontokorrentverbindungen

 

Zusätzlich zu den für die Vorprüfung übersandten Unterlagen wird sämtlicher, mit den Krediten in Zusammenhang stehenden Schriftverkehr (Bank, Anwalt, Gericht) benötigt.

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