Marge

Ermittlung der Marge

Soweit während einer Vertragslaufzeit mehrere Zinsfestschreibungen vorgenommen wurden oder ein durch die Bank erfolgtes Angebot für einen veränderlichen Zinssatz angenommen wurde, ohne dass die Bank darauf hinwies, dass mit Vereinbarung des neuen Zinssatzes vom ursprünglichen Verhältnis zwischen Vertragszins und Durchschnittszinssatz, ausweislich der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank zum Nachteil des Kreditnehmers abgewichen wurde, so sind unter anderem die Urteile des OLG Köln, Urteil vom 13.07.1998 - 16 U 2/98, des OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 69/00 und des OLG Brandenburg, Urteil vom 18.11.2009 - 3 U 104/08 zu berücksichtigen.

 

In diesen Fällen wird der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende Zinsabstand zum Bundesbankzins beibehalten, weil alleine durch das Auslaufen des Festzinssatzes, das Ende der Vertragslaufzeit (Dauer des Kapitalnutzungsrechts) noch nicht erreicht wurde.

 

Die Deutsche Bundesbank errechnet die Durchschnittszinssätze  als  ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen. Die Streubreite wird ermittelt, indem jeweils 5 % der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich...