Variabler Zinssatz

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung wird der aktuelle Zinssatz monatlich, quartalsmäßig oder nach Ablauf eines Festzinsabschnitts an einen im Vertrag fixierten Referenzzins angepasst.

 

Bei der Zinsanpassung ist das Urteil des BGH vom 06.03.1986 - 3 ZR 195/84  zu berücksichtigen. Demnach hat das Kreditinstitut nicht nur das Recht, die Zinsen anzupassen, sondern laut OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000 - 3U 69/00 zugleich auch die Pflicht, Senkungen der Refinanzierungskosten an den Kreditnehmer weiterzugeben.

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