Laufzeit

Zinsbindungszeit oft nicht gleich Kreditlaufzeit

Da es sich bei der Kreditlaufzeit und der Zinsbindungszeit zumeist um zwei unterschiedliche Zeiträume handelt, muss hier differenziert werden. Die Kreditlaufzeit gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen zurückgezahlt werden sollte.

 

Die Zinsbindungszeit gibt an, wie lange der vereinbarte Zeitraum, in dem der abzurechnende Zinssatz immer konstant bleibt, andauert.

 

Wenn nun ein Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen wird, beträgt die Zinsbindungszeit meist keine 15 Jahre, sondern ist wesentlich kürzer. Solange das Ende der Kreditlaufzeit noch nicht erreicht ist, gilt durchgehend das vertraglich vereinbarte Kapitalnutzungsrecht in dem die Marge auch beizubehalten ist. Ein neues Kapitalnutzungsrecht wird hingegen durch eine Krediterhöhung oder Verlängerung der Kreditlaufzeit begründet.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich...