Übersicherung

Die Bank hat Sicherheiten auf Verlangen des Kreditnehmers herauszugeben und bei Bedarf aus dem Grundbuch zu löschen, wenn der wirtschaftliche Wert die zu besichernde Forderung erheblich übersteigt. Diese Formulierung ist zwar in den meisten Kreditbedingungen enthalten, es sollte allerdings trotzdem gesondert darauf hingewiesen werden.

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