Nachberechnung der Zinsanpassungen bei Überziehungskonten oder variablen Darlehen.
Nachberechnung sämtlicher Folgezinsvereinbarungen nach Ende der ursprünglichen Zinsvereinbarung bei festen Darlehen.
Berechnung im Voraus als Richtwert oder Überprüfung der vorliegenden Bankberechnung.
Überprüfung der Zinsmarge bei bankinterner Umschuldung wärend der Zinsfestschreibung sowie auf Abwendbarkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenwechsel.
Berechnung des Erstattungsbetrages bei Sondertilgungen oder Kreditkündigung sowie Überprüfung der Sinnhaftigkeit in Verbindung mit den entsprechenden Zinsanpassungen.
Feststellung sowie Berechnung der Auswirkungen einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel.
Berechnung der Rückerstattung fehlerhafter Gebühren.
Berechnung des Erstattungsbetrages bei Sondertilgungen oder Kreditkündigung und Überprüfung der Deckung durch den effektiven Jahreszins.
Kontrolle der Anwendungsbedingungen bei Verzugszinsen sowie Berechung auf Richtigkeit.
Überprüfung der Bankverbindung auf Unstimmigkeiten.
Hier stellt sich die Frage ob es bei korrekter Abrechnung überhaupt zu einer Kündigung seitens der Bank gekommen wäre.
Feststellung sowie Berechnung der Rückabwicklung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Zu viel entrichtete Beträge werden nach den gesetzlichen Vorgaben verzinst und im Bedarfsfall mit den Krediten des selben Kreditinstitutes aufgerechnet.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung bzw. Vermittlung zwischen Bank und Kunde.
Aufgrund der Komplexität der Thematik finden Sie hier Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges. Ebenso unterstützen wir gerne Ihre Anwälte bei der Durchsetzung bestehender Interessen sowie der Anfertigung diverser Schriftsätze.
Interessierte Anwälte und Kreditnehmer haben auf Anfrage die Möglichkeit, verschiedene Vorträge und Schulungen bezüglich einzelner Themengebiete zu Buchen.
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