Leistungen

Bestehende oder noch abzuschließende Überziehungs- und Darlehensverträge, werden auf gesetzliche Unstimmigkeiten und Bestandteile überprüft.

 

Die Hauptleistungen beziehen sich auf die Kontrolle folgender Dispo- und Darlehenspunkte bei Verbraucherkrediten sowie gewerblichen Verträgen.

Hauptleistungen

Zinsanpassung

Nachberechnung der Zinsanpassungen bei Überziehungskonten oder variablen Darlehen.

Folgezinsvereinbarungen

Nachberechnung sämtlicher Folgezinsvereinbarungen nach Ende der ursprünglichen Zinsvereinbarung bei festen Darlehen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Berechnung im Voraus als Richtwert oder Überprüfung der vorliegenden Bankberechnung.

Umschuldung

Überprüfung der Zinsmarge bei bankinterner Umschuldung wärend der Zinsfestschreibung sowie auf Abwendbarkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenwechsel.

Zinsbegrenzungsprämie

Berechnung des Erstattungsbetrages bei Sondertilgungen oder Kreditkündigung sowie Überprüfung der Sinnhaftigkeit in Verbindung mit den entsprechenden Zinsanpassungen.

Zinsanpassungsklausel

Feststellung sowie Berechnung der Auswirkungen einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel.

Gebühren

Berechnung der Rückerstattung fehlerhafter Gebühren.

Disagio

Berechnung des Erstattungsbetrages bei Sondertilgungen oder Kreditkündigung und Überprüfung der Deckung durch den effektiven Jahreszins.

Verzugszinsen

Kontrolle der Anwendungsbedingungen bei Verzugszinsen sowie Berechung auf Richtigkeit.

Kreditkündigung

Überprüfung der Bankverbindung auf Unstimmigkeiten.

 

Hier stellt sich die Frage ob es bei korrekter Abrechnung überhaupt zu einer Kündigung seitens der Bank gekommen wäre.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Feststellung sowie Berechnung der Rückabwicklung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Im Rahmen dieser Prüfpunkte werden bestehende Schäden ermittelt und im Bedarfsfall anschließend in einem gerichtsverwertbaren Gutachten dargestellt.

Weitere Leistungen

Folgeverzinsung

Zu viel entrichtete Beträge werden nach den gesetzlichen Vorgaben verzinst und im Bedarfsfall mit den Krediten des selben Kreditinstitutes aufgerechnet.

Schlichtung

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung  bzw. Vermittlung zwischen Bank und Kunde.

Begleitung

Aufgrund der Komplexität der Thematik finden Sie hier Unterstützung bei der Beschreitung des Rechtsweges. Ebenso unterstützen wir gerne Ihre Anwälte bei der Durchsetzung bestehender Interessen sowie der Anfertigung diverser Schriftsätze.

Schulungen und Vorträge

Interessierte Anwälte und Kreditnehmer haben auf Anfrage die Möglichkeit, verschiedene Vorträge und Schulungen bezüglich einzelner Themengebiete zu Buchen.

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