Referenzzins

Von einem Referenzzins spricht man bei einem definierten Zinssatz, auf den sich Kreditgeber und -nehmer im Hinblick auf einen vertraglich vereinbarten Kreditzins, dessen Neufestsetzung, periodisch den jeweiligen Marktkonditionen entsprechend erforderlich wird, einigen.

 

Ein typischer Referenzzinssatz  für variable Kredite war in der Vergangenheit z. B. der Diskontsatz (Lombardsatz) der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit dem Kontokorrentkredit (Lombardkredit). Heute hat sich in diesem Bereich weitestgehend der EURIBOR für 3-Monatsgeld als Referenzzinssatz durchgesetzt.

 

Wird nun ein Vertragszins vereinbart, der um X Prozentpunkte über bzw. um X Prozentpunkte unter dem Referenzzinssatz liegt, wird stillschweigend ein für die gesamte Vertragslaufzeit (nicht nur für den Zinsbindungszeitraum) gleichbleibender Aufschlag, die Marge, in Form dieser X Prozentpunkte vereinbart.

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