Auskunftsanspruch

Laut BGH, Urteil vom 30.01.2001 - 11 ZR 183/00 erlischt der Auskunftsanspruch des Inhabers eines Girokontos gegen die Kontoführende Bank nicht mit dem Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist, wenn die Bank die zur Auskunftserteilung benötigten Unterlagen über den Fristablauf hinaus aufbewahrt.

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