Bei den häufigen Zu- und Abgängen auf einem Konto kann es neben den bereits erörterten Varianten auch zu Wertstellungsfehlern kommen. Man spricht von Wertstellungsfehlern, wenn Kontoumsätze mit Ausnahmen nicht an dem gleichen Tag wertgestellt werden an dem sie gebucht werden.
Deshalb muss anhand der Kontoauszüge geprüft werden, inwieweit die Valutierungen mit den tatsächlichen Zahlungsein- und -ausgängen übereinstimmen. Bei Gutschriften müssen nach BGH, Urteil vom 17.01.1989 – XI ZR 54/ 88 und bei Belastungen nach BGH, Urteil vom 17.06.1997 – XI ZR 239/96 die Wertstellungen grundsätzlich taggleich mit der Buchung erfolgen. Bei Scheck-Gutschriften und Lastschrifteinzügen wurden für die Wertstellungen laut BGH, Urteil vom 06.05.1997 – XI ZR 208/96 bis zu 3 Arbeitstage nach Buchung zu Gunsten der Bank eingeräumt.
Durch eine um zwei Tage verspätet wertgestellte Gutschrift gehen dem Kunden für zwei Tage im Dispositionskonto die Habenzinsen verloren oder er muss für zwei Tage noch Sollzinsen bezahlen, sollte diese Gutschrift dem Kontoausgleich oder der Darlehensrückführung gedient haben.
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